Fischer zu sein, ohne die Verbote zu kennen, ist verboten. Jeder Gebrauch von Juckschnur, Kosack und Pilker und jedes ruckartige Heranziehen beim Spinnen (Schlenzen) ist verboten. Der Fang von
- Aalen unter 40 cm,
- Hechten und Zandern unter 35 cm,
- Felchen und Pischen unter 30 cm,
- Barben und Karpfen unter 25 cm,
- Schleien unter 20 cm,
- Barschen und Kretzern unter 15 cm
ist verboten. Das Netz zum Fangen von Köderfischen darf höchstens 1m hoch sein. Es darf keine größere Maschenweite als 14 mm haben. Es dürfen nicht mehr als 50 Köderfische mitgeführt werden. Angelruten mit Schnur dürfen höchstens eine Länge von 15 m haben. Die Schnur darf keine Öse besitzen. Heggene ab 4 Haken sind verboten. Jeder Gebrauch künstlicher Köder ist verboten. Das Mitführen unerlaubter Geräte ist verboten. Das Beschädigen oder Umdrehen von Verbotstafeln ist verboten.